

Wenn Sie etwas ganz Besonderes zu einem hohen Fest- oder Ehrentag machen wollen ... dann bietet sich eine Feuerwerks-
überraschung geradezu an.
Möglichkeiten gibt es mit unseren Feuerwerken reichlich. Beispielsweise - ähnlich des Captain’s Dinner auf dem ZDF Traumschiff - können Sie mit langen Wunderkerzen
(Kl I/T 1) eine tolle Stimmung erzeugen und jede Torte zu dem High-Light schlechthin machen.
Oder Sie plazieren eine glitzernde Sternen-Fontaine (Kl.I) mitten im Eisdessert und überraschen so die ganze Feier-Runde.
Oder Sie überraschen das Geburtstagskind damit, dass alle Gäste plötzlich mit bengalischen Lichtern (Kl.I) in der Hand “Happy Birthday” anstimmen. Oder Sie kombinieren alles zusammen.
Bei besonderen Anlässen*) können Sie auch mit einer minutenlangen Feuerkswerksbatterie (Kl. II) für unvergess-
liche Abende sorgen - auch, wenn gerade kein Silvester ist!
Wir vertreiben ausschließlich Feuerwerksausstattungen der Firma WECO (Eitorf), die allen Sicherheitsauflagen und allen Materialprüfungen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) entsprechen.




(c) Bilder der Firma WECO, Eitorf
*) Bitte beachten Sie die rechtlichen und formalen Hinweise:
Feuerwerkskörper der Klasse I können das ganze Jahr über abgegeben werden. Die Sicherheitshinweise sind dabei stets genau zu beachten.
Feuerwerkskörper der Klasse II sind nur unter bestimmten Anlässen ausserhalb der Neujahrsnacht abbrennbar. Hierzu erteilt Ihnen die zuständige Gemeindeverwaltung Auskunft. Beispielsweise bei Silber- oder Goldhochzeiten, runden Geburtstagen ab dem 70. Lebensjahr bei 25-jährigen Betriebsjubiläen oder bei Traditionsveranstaltungen können - je nach Gemeinde - Feuerwerksdarbietungen zulässig sein. Ohne eine Genehmigung ist das Abbrennen ausdrücklich nicht zulässig. Die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse II darf erst erfolgen, wenn eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Gemeinde vorgelegt wird.
Feuerwerkskörper der Klasse T 1 (z.B. Wunderkerzen mit ca. 1 m Länge; Brenndauer ca. 5 Minuten) sind an Jugendliche nicht abgebbar. Besondere Sicherheitsauflagen sind dabei zusätzlich zu beachten.
Feuerwerk auf dem
Geburtsagskuchen ?
... das HighLight schlechthin.
Nebenstehend eine Videoaufnahme über einen Versuchsabbrand der “Traumsterne” (Kl. 1)
Das kann man sich gut vorstellen:
Einen Geburtstagskuchen --- 0.00 Uhr Mitternacht am Geburtstagstag --- die Tür geht auf und alle singen unter dem Hereintragen der Sternenfontaine “Happy Birthday to you”.
Kann ein Festtag schöner anfangen?
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